Auszug aus der Satzung
§1 Name, Rechtsform, Sitz
- Die Stiftung führt den Namen Ökodorf Brodowin Stiftung für Umwelt und Soziales und hat ihren Sitz in Brodowin.
- Sie ist eine nicht-rechtsfähige Stiftung in der treuhänderischen Verwaltung der Ökodorf Brodowin Landwirtschafts GmbH & Co. KG („Stiftungsträgerin“) in Brodowin und wird ausschließlich von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.
§2 Zweck der Stiftung
1. Zweck der Stiftung ist
1.1 die Förderung und Verbesserung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Umwelt i.S.d. Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetzte der Länder;
1.2. Förderung der Wissenschaft, Forschung und Bildung mit ökologischer Zielrichtung;
1.3. bedürftige Personen zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind;
1.4. Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien im Sinne des § 53 Nr. 2 AO materiell zu unterstützen, insbesondere ihnen den Zugang zu Bildungseinrichtungen und Bildungsveranstaltungen zu verschaffen, die sie aus eigenen finanziellen Mitteln nicht erreichen könnten;
1.5. Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
1.6. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
2.a. die Zuwendungen an die vorbenannten Personen und Projekte;
2.b. die Unterstützung bei der Bereitstellung von Flächen für den Biotop- und Artenschutz;
2.c. die Anlage, Pflege und Betreuung von Biotopen und Wanderwegen auf dem Gebiet der Gemeinde Chorin und ihrem Umland;
2.d. den Erwerb von Flächen, um diese dem Natur- und Artenschutz oder der ökologischen Bewirtschaftung zuzuführen;
2.e. die Durchführung konkreter Maßnahmen wie
– die Anlage und Pflege von Waldränder und Hecken
– die Renaturierung und Pflege von Ackersöllen , Seerandufern und Feuchtwiesen
– das Anlegen von Ackerrandstreifen
– die Pflege von Streuobstwiesen
– der Umbau und die Unterhaltung von Fledermausquartieren
im Bereich des Naturschutzes und/oder der Landschaftspflege;
2.f. die Durchführung von Veranstaltungen und Maßnahmen, die das Augenmerk der Öffentlichkeit auf die von der Stiftung verfolgten Zwecke lenken;
2.g. die Zusammenarbeit mit sonstigen gemeinnützigen oderöffentlichen Vereinigungen, Körperschaften oder Organisationen, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen;
2.h. die Vergabe von Stipendien auf dem Gebiet des Natur-und Artenschutzes;
2.i. die Vergabe von Reisekostenzuschüssen für die Teilnahme an Fachkongressen, anderen wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen und Forschungsvorhaben im In- und Ausland;
2.j. die Vergabe von Zuschüssen zu Sachaufwendungen (technische Ausrüstung, Arbeitsmaterialien, wissenschaftliche Literatur, Schreib- und Druckkosten);
2.k. die Durchführung oder Unterstützung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben;
2.l. die Durchführung von Bildungs- und/oder Weiterbildungsveranstaltungen in Form von Tagungen, Seminaren, Vorträgen und Exkursionen;
2.m. die Durchführung von naturkundlichen Wanderungen und Fahrten;
2.n. die Unterhaltung eines Archivs;
2.o. die Schaffung von speziellen Beschäftigungsangeboten für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung und anderer hilfsbedürftiger Personen zur Integration im täglichen Leben;
2.p. die Schaffung und Erhaltung von Wohnraum und /oder Werkstätten für hilfsbedürftige Personen;
2.q. die Schulung des ökologischen Bewusstseins und der Kreativität von Kindern, Jugendlichen und Senioren.
Der Stiftungszweck wird auch dadurch verwirklicht, dass die Stiftung Mittel für andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zur Verfügung stellt.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht.